Für Mieter und Mietinteressenten

Inhalt

1. Unterlagen für die Wohnungsanmietung

Die Zusendung der Unterlagen zur Wohnungsanmietung kann bequem an uns per E-Mail erfolgen. Selbstverständlich können Sie die erforderlichen Dokumente auch per Post senden, oder jederzeit in unseren von aussen zugänglichen Briefkasten einwerfen.

1.1. Mieterselbstauskunft

In der Selbstauskunft werden die persönlichen Eckdaten abgefragt, um zu erfahren, wer der neue Mieter ist. Vordrucke der Selbstauskunft können je nach Vermieter variieren – sind aber größtenteils mit ähnlichen Fragen bestückt.

1.2. Personalausweiskopie

Zur Prüfung der Identität des neuen Mieters und um diese mit den eventuell anderen eingereichten Unterlagen zur Wohnungsanmietung zu vergleichen, benötigen wir eine Kopie Ihres Personalausweises von Ihnen. Eine Kopie vom Reisepass ist auch möglich, da in diesem Dokument die Wohnadresse nicht vermerkt ist, müsste dann zusätzlich eine Anmeldebescheinigung der Stadt beigefügt werden.

1.3. Vermieterbescheinigung

Die Mieterbescheinigung / (Mietschuldenfreiheitserklärung) bestätigt dem Mieter die Mietschuldenfreiheit und wird in der Regel vom letzten Vermieter oder der letzten Hausverwaltung ausgestellt. Wer zurzeit im selbstgenutzten Eigentum wohnt, benötigt diesen Nachweis nicht.

1.4. Mietbeginn

Bitte teilen Sie uns mit, ab wann Sie die gewünschte Immobilie anmieten möchten. Das Anmietdatum ist der Tag, an welchem der Mietvertrag beginnt und die erste Mietzahlung fällig wird. Eventuell kann eine Übergabe der Wohnung auch eher stattfinden.

1.5. Einkommensnachweis / Lohnzettel / BWA

Für die Anmietung einer Wohnung muss sichergestellt werden, dass Sie sich die Wohnung als Mieter leisten können. Daher benötigen wir vor Anmietung einer Wohnung ein Einkommensnachweis, zum Beispiel die Lohnnachweise der letzten Monate oder die aktuellste BWA. Als Faustregel kann man sagen, dass die Miete ca. 1/3 vom verfügbaren Nettoeinkommen nicht überschreiten sollte.

2. Meldung eines Schadens / Mangels

Sollten Sie in Ihrer Wohnung oder im Haus einen Mangel oder einen Schaden feststellen, den Sie uns mitteilen möchten, verwenden Sie bitte dieses Formular (Online-Formular oder als Download-Dokument). Dies erleichtert uns die Bearbeitung und ermöglicht eine schnelle Behebung der Mängel.

Alternativ können Sie uns auch gerne eine E-Mail schreiben. Bitte vermeiden Sie die telefonische Mängelmeldung.

Formular Mängelanzeige

Kostenlose PDF Datei – Mängelformular

Kostenlose PDF Datei
Deutschsprachig
Englischsprachig

3. Hinweise und Tipps zur Pflege Ihrer Wohnung

Pflege, Reinigung, Richtiges Heizen und Lüften.

Mit der richtigen Pflege kann eine Wohnung auch nach Jahren noch aussehen wie am ersten Tag. Hierfür haben wir für Sie ein paar nützliche Tipps gesammelt, welche leicht umzusetzen und dennoch sehr wirkungsvoll sind.

3.1. Richtiges Heizen und Lüften

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Richtige Möbelstellung
Bedarfsgerechtes Heizen
Richtiges Lüften

3.2. Laminatpflege leicht gemacht

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Regelmäßige Reinigung
Stärkere Verschmutzungen
Reinigungsmittel

3.3. Schonende Holzparkettpflege

Kostenlose PDF Datei
Regelmäßige Reinigung
Stärkere Verschmutzungen
Reinigungsmittel

¹ Haftungsausschluss für alle Inhalte.

4. Was tun im Fall einer Havarie?

Wasserschaden, Ausfall der Hausbeleuchtung, Gasgeruch.

  • Während unserer Öffnungszeiten kontaktieren Sie bitte zunächst uns, da wir schnell die zuständigen Handwerker verständigen können
  • Sollte die Havarie außerhalb unserer Sprechzeiten auftreten und Sie können uns nicht erreichen, finden Sie auf der in Ihrem Haus ausgehängten Haustafel die Telefonnummern der zuständigen Dienstleister für Havariefälle am Objekt (Klempner, Elektriker).
  • Sollten auch diese nicht erreichbar sein und weiteres Warten würde Gefahren bergen oder Schäden verursachen, informieren Sie sich bitte über einen zuständigen, verfügbaren Havariedienst in Ihrer Umgebung und kontaktieren Sie diesen. ²

Bei einem tropfendem Rohr versuchen Sie bitte zunächst, das Wasser aufzufangen, zum Beispiel mit einem Eimer

² Die Kosten für den Havariedienst in den von uns verwalteten Objekten werden nur dann übernommen, wenn eine nicht mieterverschuldete Havarie vorhanden war.

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